Kosmetik selber herstellen und verkaufen – was ist rechtlich zu beachten?

Sie möchten Ihre eigene Kosmetik herstellen und verkaufen?

Ob Naturkosmetik, selbstgerührte Kosmetik in kleinen Mengenoder als Serienproduktion – jedes kosmetische Produkt unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie in Österreich, Deutschland, der Schweiz, der EUrechtlich beachten müssen – von der Idee über die Rezepturentwicklung bis zur Sicherheitsbewertung und Notifizierung im CPNP.

Für persönliche Fragen oder individuelle Beratung buchen Sie gerne ein:

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Sie haben eine Idee für ein (Kosmetik-) Produkt – z. B. eine Gesichtscreme, Deocreme, ein Serum oder eine Zahnpaste.
Nun geht es darum, eine sichere, stabile und wirksame Rezeptur zu entwickeln. Dabei sollten Sie insbesondere auf Folgendes achten:

  • Auswahl geeigneter (nachhaltiger) Rohstoffe
  • Stabilität und Hautverträglichkeit
  • Verbotene oder eingeschränkt zugelassene Inhaltsstoffe laut EU-Kosmetikverordnung