Kosmetik selber herstellen und verkaufen – was ist rechtlich zu beachten?
Sie möchten Ihre eigene Kosmetik herstellen und verkaufen?
Ob Naturkosmetik, selbstgerührte Kosmetik in kleinen Mengenoder als Serienproduktion – jedes kosmetische Produkt unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie in Österreich, Deutschland, der Schweiz, der EUrechtlich beachten müssen – von der Idee über die Rezepturentwicklung bis zur Sicherheitsbewertung und Notifizierung im CPNP.
Für persönliche Fragen oder individuelle Beratung buchen Sie gerne ein:

Sie haben eine Idee für ein (Kosmetik-) Produkt – z. B. eine Gesichtscreme, Deocreme, ein Serum oder eine Zahnpaste.
Nun geht es darum, eine sichere, stabile und wirksame Rezeptur zu entwickeln. Dabei sollten Sie insbesondere auf Folgendes achten:
- Auswahl geeigneter (nachhaltiger) Rohstoffe
- Stabilität und Hautverträglichkeit
- Verbotene oder eingeschränkt zugelassene Inhaltsstoffe laut EU-Kosmetikverordnung