Gute Herstellungspraxis für kosmetische Mittel (GMP) nach ISO 22716
Rechtskonform produzieren – sicher in Verkehr bringen
Kosmetische Mittel dürfen in der EU nur dann verkauft werden, wenn sie unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) hergestellt wurden – das schreibt die EU-Kosmetikverordnung (EG VO 1223/2009) verbindlich vor.
Die Norm ISO 22716 gilt als international anerkannter Leitfaden zur praktischen Umsetzung dieser Vorschrift.
Ich unterstütze Sie bei der Implementierung GMP-konformer Abläufe – praxisnah, strukturiert und an den regulatorischen Anforderungen orientiert.

- Prüfung Ihrer Herstellungsprozesse nach ISO 22716
- Unterstützung bei der Dokumentation gemäß GMP-Anforderungen
- Beratung zu Personalhygiene, Raumkonzept, Lagerung und Rückverfolgbarkeit
- Optimierung interner Abläufe im Hinblick auf Qualität & Produktsicherheit
- Schnittstelle zur Sicherheitsbewertung: ISO 22716 als Teil der PIF-Voraussetzung
Wichtig: Ein GMP-konformer Herstellungsprozess ist Voraussetzung für eine rechtsgültige Sicherheitsbewertung und somit für das Inverkehrbringen in der EU.