Gute Herstellungspraxis für kosmetische Mittel (GMP) nach ISO 22716

Rechtskonform produzieren – sicher in Verkehr bringen

Kosmetische Mittel dürfen in der EU nur dann verkauft werden, wenn sie unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) hergestellt wurden – das schreibt die EU-Kosmetikverordnung (EG VO 1223/2009) verbindlich vor.
Die Norm ISO 22716 gilt als international anerkannter Leitfaden zur praktischen Umsetzung dieser Vorschrift.
Ich unterstütze Sie bei der Implementierung GMP-konformer Abläufe – praxisnah, strukturiert und an den regulatorischen Anforderungen orientiert.

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  • Prüfung Ihrer Herstellungsprozesse nach ISO 22716
  • Unterstützung bei der Dokumentation gemäß GMP-Anforderungen
  • Beratung zu Personalhygiene, Raumkonzept, Lagerung und Rückverfolgbarkeit
  • Optimierung interner Abläufe im Hinblick auf Qualität & Produktsicherheit
  • Schnittstelle zur Sicherheitsbewertung: ISO 22716 als Teil der PIF-Voraussetzung

Wichtig: Ein GMP-konformer Herstellungsprozess ist Voraussetzung für eine rechtsgültige Sicherheitsbewertung und somit für das Inverkehrbringen in der EU.