haug cosmetic solutions

Sicherheitsbewertungen und Rechtsberatung für Kosmetikprodukte

Kosmetik sicher und rechtskonform herstellen und verkaufen
– ich unterstütze Sie professionell und zuverlässig.

Ob Einzelprodukt oder Sortiment, ob Kleinserie oder Naturkosmetik
– Sie erhalten rechtssichere Beratung und Bewertung nach EU-Kosmetikverordnung.

Kosmetikrecht und Sicherheitsbewertung nach EU-Verordnung (EG) 1223/2009

Als zertifizierter Sicherheitsbewerter begleite ich Hersteller:innen und Gründer:innen in Österreich, Deutschland, der Schweiz, der EUkompetent und schnell bei allen Fragen rund um Kosmetikrecht, Sicherheitsbewertungen, das Erstellen von Sicherheitsberichten sowie der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen – damit Sie Ihre Kosmetikprodukte sicher und rechtskonform verkaufen können.

Sicherheitsbewertung

Bestätigung, dass das Produkt bei vorhersehbarer Anwendung sicher für die menschliche Gesundheit ist.

Produktinformationsdatei (PIF)

Alle wichtigen Infos zum Produkt kompakt doku-mentiert.

CPNP-Notifizierung

Rechtssichere Anmeldung Ihrer Kosmetikprodukte im EU-Portal – Voraussetzung für den Vertrieb innerhalb der EU.

GMP-Nachweis

Herstellung unter sauberen und kontrollierten Bedingungen.

Laboranalysen

z. B. Haltbarkeit und mikrobiologische Sicherheit.

Beratung & Strategie

Unterstützung bei Werbung, Texten und rechtlichen Fragen.

Sicherheitsdatenblätter (SDS)

Erstellung REACH-konformer Sicherheitsdatenblätter (SDS) für (gefährliche) Stoffe und Gemische – mehrsprachig, rechtskonform und stets auf dem neuesten Stand.

PCN-Meldung und UFI-Code

Gesetzeskonforme Mitteilung gefährlicher Gemische an europäische Giftinformationszentren inkl. Erstellung und Prüfung des UFI-Codes.

Kosmetik selber herstellen und verkaufen –Was ist rechtlich zu beachten?

Egal ob kleine, handgerührte Mengen oder Serienproduktion – jedes kosmetische Mittel unterliegt den selben gesetzlichen Anforderungen und benötigt daher u.a.:

Schritt für Schritt

Mein Leitfaden zeigt Ihnen, was Sie wirklich brauchen. 

01Sicherheitsbericht

muss auf Basis der Sicherheitsbewertung für ein kosmetisches Mittel erstellt werden

02Produktinformationsdatei (PIF)

erstellung der Produktinformationsdatei nach der Kosmetikverordnung der EU (EG VO 1223/2009) für die zuständige Behörde des jeweiligen Staates.

03 Managment & Marketing

das Produkt muss bei der Europäischen Kommission gemäß Artikel 13 der EU-Kosmetikverordnung auf elektronischen Wege registriert werden.

Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Produkt?