Sicherheitsbewertung für Kosmetikprodukte
Pflichtdokumentation nach EU-Kosmetikverordnung
Bevor ein kosmetisches Mittel in der EU verkauft werden darf, ist eine umfassende Sicher-heitsbewertung erforderlich – dokumentiert in der Produktinformationsdatei (PIF) und dem Sicherheitsbericht gemäß der EU-Kosmetikverordnung (EG VO 1223/2009).
Ich übernehme für Sie die rechtssichere Erstellung dieser Unterlagen – fundiert, strukturiert und prüfbereit für Behörden.

- Produktbeschreibung & Rezepturdetails
- Sicherheitsbericht inkl. Bewertung (Teil A & B)
- Angaben zu Stabilität, Mikrobiologie & Exposition
- Gute Herstellungspraxis (GMP) & Verpackungsspezifikationen
- Nachweise zu Wirksamkeit und Tierversuchen (sofern erforderlich)
- Warnhinweise & Etikettenprüfung
Hinweis: Die vollständige PIF inkl. Sicherheitsbericht muss vor dem Inverkehrbringen vorliegen und 10 Jahre lang aufbewahrt werden
– das ist gesetzliche Pflicht für die verantwortliche Person.