Sicherheitsbewertung für Kosmetikprodukte

Pflichtdokumentation nach EU-Kosmetikverordnung

Bevor ein kosmetisches Mittel in der EU verkauft werden darf, ist eine umfassende Sicher-heitsbewertung erforderlich – dokumentiert in der Produktinformationsdatei (PIF) und dem Sicherheitsbericht gemäß der EU-Kosmetikverordnung (EG VO 1223/2009).

Ich übernehme für Sie die rechtssichere Erstellung dieser Unterlagen – fundiert, strukturiert und prüfbereit für Behörden.

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  • Produktbeschreibung & Rezepturdetails
  • Sicherheitsbericht inkl. Bewertung (Teil A & B)
  • Angaben zu Stabilität, Mikrobiologie & Exposition
  • Gute Herstellungspraxis (GMP) & Verpackungsspezifikationen
  • Nachweise zu Wirksamkeit und Tierversuchen (sofern erforderlich)
  • Warnhinweise & Etikettenprüfung

Hinweis: Die vollständige PIF inkl. Sicherheitsbericht muss vor dem Inverkehrbringen vorliegen und 10 Jahre lang aufbewahrt werden 
– das ist gesetzliche Pflicht für die verantwortliche Person.