Kosmetikrecht in Österreich, Deutschland, der Schweiz, der EU– was Sie wissen müssen

Sie möchten Kosmetikprodukte herstellen und verkaufen? Egal ob Naturkosmetik, selbstgerührte Kleinmengen oder Serienproduktion – jedes kosmetische Mittel unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelungen sorgen für die Sicherheit und den Schutz der Verbraucher:innen und gelten EU-weit.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen und Pflichten, die Sie als Hersteller:in oder Händler:in kennen und erfüllen müssen.

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Kosmetische Mittel sind eine vielfältige Produktgruppe und gesetzlich in der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 klar definiert:

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die äußerlich am menschlichen Körper angewendet werden – wie Haut, Haare, Nägel, Lippen, äußere intime Bereiche sowie Zähne und Mundschleimhaut – mit dem Ziel, diese zu reinigen, zu pflegen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, zu schützen oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Produkt alle Anforderungen erfüllt?

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